Gleichschaltung
Nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler wird am 1. Februar 1933 der Reichstag aufgelöst, um Neuwahlen zu ermöglichen. Hitler beabsichtigt, die Wahlen mithilfe des straff organisierten Propaganda-Apparates der NSDAP und der terroristischen Gewalt von SA und SS für sich zu entscheiden. Der Reichstagsbrand am 27./28. Februar liefert den Vorwand für das Inkrafttreten der «Notverordnung», die staatlichen Organen allergrößte Machtbefugnisse und Möglichkeiten des Einschreitens erlaubt: Verhaftung ohne Beweise, Verschärfung des Strafrechts, Aufhebung der Unversehrtheit von Wohnung und Eigentum, Aufhebung des Post- und Fernsprechgeheimnisses sowie der Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit.
Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 erringt die NSDAP gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner die absolute Mehrheit. Das Ermächtigungsgesetz, das der Reichstag am 23. März 1933 mit einer von den bürgerlichen Parteien mitgetragenen Zweidrittelmehrheit beschließt, ermöglicht der Reichsregierung, Gesetze ohne Einhaltung des verfassungsgemäßen Legislaturweges zu erlassen.
Damit ist die Weimarer Reichsverfassung faktisch wirkungslos. Die Errichtung des «totalen Staates» schreitet danach zügig voran. Alle Parteien werden verboten, die Gewerkschaften werden aufgelöst und in der «Deutschen Arbeitsfront» neu organisiert. Die Länderregierungen werden durch nationalsozialistische «Reichsstatthalter» ersetzt; im Januar 1934 wird das föderalistische System ganz abgeschafft. Mit dem Tod Hindenburgs am 2. August 1934 gehen die Rechte des Reichspräsidenten auf Hitler über, der sich nun «Führer und Reichskanzler» nennt.